Kauf einer Immobilie
Wenn Sie sich entschieden haben eine Immobilie zu kaufen, empfehlen wir Ihnen einen
Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu kontaktieren der die Reservierung für den von Ihnen
beabsichtigten Immobilienkauf juristisch zu formulieren und diese mit entsprechender
Unterschrift bzw. der Anzahlung abzuschließen.
Wenn die Reservierung erfolgt ist, ist Ihr Rechtsanwalt verantwortlich die nachfolgenden
Dokumente zu kontrollieren:
- die Flurkarte des entsprechenden Grundstücks auf dem sich die Immobilie befindet
- Kostenbelastung durch im Grundbuch eingetragene Hypotheken bzw. Darlehen
- stimmt der im Grundbuch eingetragene Eigentümer mit dem Verkäufer überein
- wurden Kommunalgebühren, z.B. Müllabfuhr, Straßenreinigung sowie Energielieferungen wie Elektrizität und Wasser vollständig vom bisherigen Eigentümer bezahlt
Nach ungefähr 15 Tagen nachdem der Rechtsanwalt die vorgenannten Punkte vollständig erledigt hat wird eine erste Vertragsversion unterzeichnet basierend auf dem 10 %igen Zahlungseingang
des vereinbarten Kaufpreises.
Nach weiteren ungefähren 30 Tagen, die Unterschrift unter dem Verkaufsdokument wird bei
einem Notar bestätigt und gleichzeitig ist der Kaufpreis abzüglich der bereits geleisteten
10 %igen Reservierungszahlung zu zahlen.
Nachdem der notarielle Vorgang abgeschlossen ist sind die folgenden Steuern – ITP – zu zahlen.
Vom notariellen Kaufpreis
8 % von 0 – 400.000 €
9 % von 400.001 € – 700.000 €
10 % von 700.001 € und mehr
Dieser Kaufpreis kann als Berechnungsgrundlage der im Kaufvertrag genannte Betrag oder auch
der finanzielle Wertansatz genommen werden.
Notarkosten und Grundbesitz Eintragung betragen 1 % des im Kaufvertrag aufgeführten
Kaufpreises.
Für den Fall, daß Sie einen Rechtsanwalt einschalten betragen dessen Gebühren 1 – 2 % des
Wertes der im Kaufvertrag genannten Immobilie zuzüglicher evtl. Kosten, die von der Erschwernis
des Kaufvorganges abhängig sind.